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Was ist INKITA?

Die gemeinnützige Gesellschaft „Inklusive Kindertagesstätten Neuburg gGmbH“ – kurz: INKITA – ist das Kind des „Verein Frühförderung e.V.“

1972

Der Verein entstand im Jahr 1972 aus einer Elterninitiative heraus. Verbindendes Ziel war es, Kindertageseinrichtungen zu schaffen, in denen Kinder mit und ohne Behinderung und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, gemeinsam Erziehung, Bildung und Förderung erfahren. Dieses Ziel wurde mit dem Aufbau einer inklusiven Kinderkrippe, eines inklusiven Kindergartens, eines inklusiven Horts und eines inklusiven Hauses für Kinder erreicht.

2022

Wie im richtigen Leben entstand aus der Elterninitiative dann ein Kind, welches nun als INKITA auf eigenen Beinen steht und für sich selbst sorgt. Der Verein Frühförderung e.V. bleibt, wie dies gute Eltern zu tun pflegen, als Backup und weiser Ratgeber in Form des Alleingesellschafters erhalten.

Umfassende Teilhabe ist heute fester Bestandteil gesamtgesellschaftlicher Bestrebungen. Sie führt dazu, dass der Bedarf an inklusiven Kindertageseinrichtungen weiter steigt. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, führt INKITA den Betrieb der Einrichtungen fort. INKITA entwickelt sich dabei auch in der Qualität seiner Arbeit kontinuierlich weiter. Das kommt jedem Kind zugute und damit der Zukunft unserer Gesellschaft, in der ein Ziel ganz oben stehen sollte:
Die Ermöglichung von Teilhabe für jeden Menschen.

 

Geschäftsführung: Nicola Knabl, Norbert Eszlinger

Leitsätze

Wir sind ein weltanschaulich unabhängiger und gemeinnütziger Träger inklusiver Kindertagesstätten im Raum Neuburg an der Donau.

Wir sind einer der ältesten Träger für inklusive KiTa-Angebote im Freistaat Bayern. 

Der Unversehrtheit und dem Schutz jedes Kindes sind wir in besonderer Weise verpflichtet.

Inklusion ist deshalb selbstverständlicher Ankerpunkt unseres fundierten und reflektierten fachlichen Handelns.

Kern unserer täglichen Arbeit ist die individuelle, ressourcenorientierte und empathische Begleitung eines jeden Kindes im Miteinander der Gruppe. Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP). Unsere Legitimationsgrundlagen sind das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), die bundes- und landesspezifischen Gesetze, insbesondere das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG), die UN-Kinderrechtskonvention sowie das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK).
Als sozialer Dienstleister sind wir verlässlicher Partner der Gesellschaft in der Umsetzung des Anspruchs auf einen KiTa-Platz (§ 24 SGB VIII). Dabei arbeiten wir mit unseren Partner*innen in der Leistungserbringung wertschätzend und ko-konstruktiv zusammen.
Wir achten besonders auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen.

 

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